Dingrecht bricht Landrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 25. Januar 2010, 18:33 Uhr

1869 Bedingt Recht bricht Landrecht. Sutermeister O., Die Schweizerischen Sprichwörter: S. 122.

1825 Dingrecht bricht Landrecht. Appenzellisches Monatsblatt: 1, 1825 S. 26.


Kommentar:
Appenzellisches Monatsblatt: Dieses Sprüchwort enthält also in sich die Rechtsregel, dass der Richter die Vergleiche oder Contrakte, welche zwischen Partheien gemacht werden, wenn sie auch gegen Landrecht gemacht wären, schützen soll, in so ferne sie nichts enthalten, das den guten Sitten entgegen wäre, oder einen Drittmann, ja gar die allgemeine Wohlfahrt