Dingrecht bricht Landrecht

Aus Lexikon schweizerdeutscher Sprichwörter und Redensarten
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1869 Bedingt Recht bricht Landrecht. Sutermeister O., Die Schweizerischen Sprichwörter: S. 122.

1825 Dingrecht bricht Landrecht. Appenzellisches Monatsblatt: 1, 1825 S. 26.


Kommentar:
Appenzellisches Monatsblatt: Dieses Sprüchwort enthält also in sich die Rechtsregel, dass der Richter die Vergleiche oder Contrakte, welche zwischen Partheien gemacht werden, wenn sie auch gegen Landrecht gemacht wären, schützen soll, in so ferne sie nichts enthalten, das den guten Sitten entgegen wäre, oder einen Drittmann, ja gar die allgemeine Wohlfahrt